Friends-Tour

Allgemeine Reisebedingungen (ARB)

1 Abschluss des Reisevertrags
1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisekunde FRIENDS TOUR den Abschluss eines Reisevertrags
verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder auf elektronischem Weg vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch FRIENDS TOUR zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird FRIENDS TOUR dem Reisekunden eine Reisebestätigung aushändigen oder zuschicken.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von FRIENDS TOUR vor, an das FRIENDS TOUR für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.
1.3. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen der Mitreisenden, für die er die Reisebuchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2 Leistungen
Der Umfang ergibt sich aus der Beschreibung der Touren und aus den Angaben in der Reisebestätigung.
Nebenabsprachen, die den vertraglichen Umfang der Reise verändern, werden nur mit schriftlicher Bestätigung von FRIENDS TOUR verbindlich.

3 Bezahlung
3.1. Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig, wenn im Reisevertrag keine andere Frist gesetzt wird.
3.2. Bei Reisen mit Festtermin ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig.
3.3. Die Restzahlung des Reisepreises ist bei Aushändigung oder Zugang der Reisebestätigung, spätestens vier Wochen vor Reiseantritt fällig, sofern die Reise nicht mehr nach Ziffer 6.1. abgesagt werden kann.
3.4. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt weniger als vier Wochen, ist der gesamte Reisepreis bei Vertragsabschluss zu zahlen.
3.5. Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist FRIENDS TOUR nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz in der Höhe der
vereinbarten Rücktrittskosten (siehe Ziffer 5.2.) zu verlangen.

4 Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von FRIENDS TOUR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Angegebene Flug,- Transfer- und Fahrtzeiten stehen unter dem Vorbehalt einer Änderung.
4.2. FRIENDS TOUR ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich zu informieren. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3. FRIENDS TOUR behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
a. Erhöhen sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten, insbesondere die Kraftstoffkosten, so kann FRIENDS TOUR den Reisepreis erhöhen.
b. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise für FRIENDS TOUR verteuert.
c. Kommt es zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises, muss FRIENDS TOUR den Reisekunden unverzüglich informieren. Entsprechende Änderungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Reisekunden zulässig.
4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisekunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder der Reisekunde kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn FRIENDS TOUR in der Lage ist, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für den Reisekunden aus dem Angebot von FRIENDS TOUR anzubieten. Der Reisekunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Erklärung von FRIENDS TOUR gegenüber FRIENDS TOUR geltend zu machen.

5 Rücktritt durch den Kunden (Stornokosten) und Ersatzreisender
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei FRIENDS TOUR . Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, verliert FRIENDS TOUR den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber eine Entschädigung verlangen.
Die Rücktrittskosten betragen pro Reisekunde:
ab 44. bis 21. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 20. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 14. Tag vor Reisebeginn 90%
Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.
5.3. Dem Reisekunden bleibt es unbenommen, FRIENDS TOUR nachzuweisen, dass FRIENDS TOUR kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
5.4. Bis zum Reisebeginn kann der Reisekunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
FRIENDS TOUR kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.5. Eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Kranken- und Rücktransportversicherung sind im Reisepreis nicht eingeschlossen. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer
Rückführungskostenversicherung bei Unfall oder Krankheit empfohlen. Nähere Informationen über Versicherungsleistungen einer Rückführungskostenversicherung, u.a. über Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, erteilen Versicherungen und Versicherungsmakler.

6 Rücktritt und Kündigung durch Friends Tour
6.1. FRIENDS TOUR kann wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn
a. in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und
b. in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird.
Ein Rücktritt ist spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.
Tritt FRIENDS TOUR von der Reise zurück, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
c. FRIENDS TOUR behält sich vor Teilnehmer, welche die aus Sicherheitsgründen geforderten Voraussetzungen nicht erfüllen (z.B. Trittsicherheit) vor der Reise, am Durchführungsort und während der Tour auszuschließen.
Wenn der Reisende unbeachtet einer vorherigen Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört, sich destruktiv gegenüber Land, Leuten oder gegenüber anderen Reiseteilnehmern verhält, kann er von der Reise ausgeschlossen werden. In diesem Fall bleibt der Anspruch von FRIENDS TOUR auf den vollen Reisepreis erhalten.

7 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge unvorhersehbarer Ereignisse (durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten. Etwaige Mehrkosten für die Reise-Rückbuchung sind von dem Reisenden je zur Hälfte zu tragen.

8 Gewährleistung
8.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder FRIENDS TOUR angezeigt werden. FRIENDS TOUR kann u.a. in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
8.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisekunde schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen.
8.3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisekunde den Reisevertrag kündigen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn FRIENDS TOUR keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von FRIENDS TOUR verweigert wird oder wenn
die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

9 Haftung
9.1. Die vertragliche Haftung von FRIENDS TOUR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit FRIENDS TOUR für den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2. Die deliktische Haftung von FRIENDS TOUR für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Mögliche darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

10 Mitwirkungspflicht
Der Reisekunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber FRIENDS TOUR zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
Minderung nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Schäden oder Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks während einer Flugbeförderung sollten unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden.

11 Anmeldung von Ansprüchen
11.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisekunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber FRIENDS TOUR unter der unter Ziffer 15 genannten Anschrift geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen.

12 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von FRIENDS TOUR bedingt sind.

13 Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1. Der Gerichtsstand von FRIENDS TOUR ist der Sitz des Veranstalters.

14 Sonstige Bestimmungen
14.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.

15 Reiseveranstalter
FRIENDS TOUR LLC
Shinararneri Str. 35 – 37
0099 Jerewan, Armenien
info@friends-tour.com

24/01/2023